Mietrecht

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Mietrecht

Das Mietrecht kennt grundsätzlich zwei Vertragspositionen

Vermieterseite
  • Gestaltung von Mietverträgen 
  •  Umgang mit schwierigen Mietern 
  •  Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Sie möchten einen rechtssicheren, ggf. langfristigen Mietvertrag entwerfen. 
  • Sie möchten den Mietvertrag über eine Wohnung oder einen Gewerberaum kündigen oder einen Mietaufhebungsvertrag schließen. 
  • Sie müssen die Räumung einer Wohnung oder eines Gewerberaums gerichtlich durchsetzen und Räumungsklage erheben. 
  • Sie planen Modernisierungsmaßnahmen und möchten diese rechtssicher umsetzen.
  • Der Mieter verlangt eine Mietminderung, mit der Sie nicht einverstanden sind. 
  • Sie sehen sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. 
  • Sie planen eine Mieterhöhung und möchten diese durchsetzen.
  • Sie möchten Konkurrenzschutzklauseln oder ein Wettbewerbsverbot abwehren.

Mieterseite

Von Streitigkeiten über Mängel und die Kautionsrückzahlung bis zur Abwehr von 
Kündigungen und Räumungsklagen: 
  • Ihnen wurde die Wohnung oder der Gewerberaum gekündigt. 
  • Es droht Ihnen eine Räumungsklage oder sie wurde bereits erhoben. 
  • Sie möchten eine Mietminderung und/oder die Beseitigung von Mängeln durchsetzen. 
  • Sie wollen Schadensersatzansprüche geltend machen. 
  • Sie möchten Konkurrenzschutzklauseln oder Wettbewerbsverbot durchsetzen. 

Christian Kwiauka
Rechtsanwalt

Ulmer Straße 7
86154 Augsburg

Tel.: 0821/ 45 32 90-32
Fax.: 0821/ 45 32 90-30
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