Allgemeines Zivilrecht

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Allgemeines Zivilrecht

Über meine Intensivgebiete hinaus, bearbeite ich auch Mandate, welche aus dem 
Allgemeinen Zivilrecht herrühren und Schuldrechtsverhältnisse zwischen mindestens 
zwei Personen begründen.

Bei zivilrechtlichen Schuldverhältnissen unterscheidet man grundsätzlich zwischen 
vertraglichen Schuldverhältnissen, also dann, wenn man sich freiwillig per vertraglicher
Vereinbarung einer anderen Person gegenüber „verpflichtet“ und gesetzlichen 
Schuldverhältnissen, wenn man z.B. einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig, aber
Zumindest schuldhaft einen Schaden an der körperlichen Integrität, Gesundheit Vermögen 
oder an einem anderen gesetzlich geschützten Rechtsgut.

Vertragliche Schuldverhältnisse sind im Einzelnen beispielsweise diejenigen aus:
  • Kaufvertrag, 
  • Werkvertrag,
  • Dienstleitungsvertrag
  • Darlehensvertrag

Hier ist es des Öfteren von Nöten, Leistungsansprüche bzw. Zahlungsansprüche 
gegen den Vertragspartner geltend zu machen und durchzusetzen.

Nach erklärter Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung sind Rückgewährsansprüche bereits 
geleisteter Zahlungen fällig

Bei vertraglichen Pflichtverletzungen und/oder rechtswidrigen Handlungen kann der 
hierdurch Geschädigte seinen erlittenen Schaden gegen den Vertragspartner bzw. den
deliktisch Handelnden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs einfordern.
Christian Kwiauka
Rechtsanwalt

Ulmer Straße 7
86154 Augsburg

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