Mietrecht
Das Mietrecht
kennt grundsätzlich zwei Vertragspositionen
Vermieterseite
- Gestaltung von Mietverträgen
- Umgang mit schwierigen Mietern
- Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht
- Sie möchten einen rechtssicheren, ggf. langfristigen Mietvertrag entwerfen.
- Sie möchten den Mietvertrag über eine Wohnung oder einen Gewerberaum kündigen oder einen Mietaufhebungsvertrag schließen.
- Sie müssen die Räumung einer Wohnung oder eines Gewerberaums gerichtlich durchsetzen und Räumungsklage erheben.
- Sie planen Modernisierungsmaßnahmen und möchten diese rechtssicher umsetzen.
- Der Mieter verlangt eine Mietminderung, mit der Sie nicht einverstanden sind.
- Sie sehen sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.
- Sie planen eine Mieterhöhung und möchten diese durchsetzen.
- Sie möchten Konkurrenzschutzklauseln oder ein Wettbewerbsverbot abwehren.
Mieterseite
Von Streitigkeiten über Mängel und die Kautionsrückzahlung bis zur Abwehr von
Kündigungen und Räumungsklagen:
- Ihnen wurde die Wohnung oder der Gewerberaum gekündigt.
- Es droht Ihnen eine Räumungsklage oder sie wurde bereits erhoben.
- Sie möchten eine Mietminderung und/oder die Beseitigung von Mängeln durchsetzen.
- Sie wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Sie möchten Konkurrenzschutzklauseln oder Wettbewerbsverbot durchsetzen.
Christian Kwiauka
Rechtsanwalt
Ulmer Straße 7
86154 Augsburg
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Fax.: 0821/ 45 32 90-30
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